Mittwoch, 13. Februar 2008

... und Gränzkontrolle



 Blätterte heute frischfröhlich im Tagi, dumdidum, doch als ich auf Seite 2 gelangte, musste ich sofort auf Seite 1 zurück, dachte für einen Moment, ich hätte mich im Blatt geirrt, musste mich also vergewissern, dass es sich wirklich um den tagi handelt. Denn soft-erotische Bilder auf der ersten Doppelseite bin ich mir sonst nur vom Blick gewohnt. Aber, nein, es handelt sich hierbei nicht um meinen Vorschlag für die Mobschlampe!
Dachte zuerst, hm, dieses Gesicht kenn ich doch. Und dann dachte ich, aha, natürlich, denn auch der Schal kam mir bekannt vor.

Was ich mich dann fragte, war, muss ich mich jetzt immer ausweisen können, wenn man mich in Zürich unrasiert als Ausserzürcher vermutet? Was hatte denn die gute Frau in ihrem Rucksack, wenns zum Winti-Spiel geht? Hab von einschlägigen Huligen-Experten immer andere Orte vernommen, wenns ums Verstecken von Büromaterial ging. Und dann muss ich jetzt doch mal fragen, wieso gelten denn Bengalische Feuer als Büromaterial? Ja, das war natürlich nicht alles, das ich mich fragte, aber es sollte mal reichen.

Übrigens, denke ich, dass knapp mehr Leute den Tagi lesen als diesen Blog, daher sollte ich keine Probleme mit dem Anwalt der Bierkurve bekommen, auch wenn ich das Feteli hier unverzerrt widergegeben habe.

1 Kommentar:

john terry hat gesagt…

..und ästhetikkontrolle?